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Arbeit und Personal

Gleichbehandlung bei fristloser Kündigung

Veröffentlicht am
Ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein – allerdings sollte darauf geachtet werden, dass keine unterschiedliche Behandlung bei vergleichbaren Verfehlungen erfolgt. Wird ein Mitarbeiter nur abgemahnt oder versetzt, ein anderer jedoch entlassen, ist diese Kündigung unwirksam. Eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern sei unzulässig, urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main im vergangenen Jahr (Az.: 18 Ca 4269/07). GBM
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