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Steuern

Steuerliche Beratung ohne Steuerberater

Veröffentlicht am
Auch wenn seit 2006 privat veranlasste Kosten für den Steuerberater nicht mehr absetzbar sind – bestätigt durch ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Januar 2008 – gibt es dennoch einige Möglichkeiten, das Finanzamt an den Kosten für die Beratung in Steuerangelegenheiten zu beteiligen. Beiträge für den Lohnsteuerhilfeverein, Software zur Anfertigung von Steuererklärungen oder auch steuerliche Fachliteratur dürfen weiterhin zu 50% abgezogen werden. Darüber hinaus wurde nun eine Vereinfachungsregelung eingeführt, nach der Kos-ten, die für die Anfertigung der Steuerklärung anfallen, pauschal mit 100 € als Werbungskosten angesetzt werden können. GBM
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