Miete/Vermietung
Bäume als Mietmangel
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Lässt der Vermieter Bäume auf dem Grundstück nicht beschneiden, sodass der Mieter nunmehr tagsüber im Wohnzimmer Licht einschalten muss, liegt ein Mietmangel vor. Die starke Verschattung stellt hier gegenüber dem angemieteten Zustand eine nicht unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar. Dies rechtfertigt eine Minderung von 5% des Bruttomietzinses. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Az.: 211 C 70/06 jlp
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