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Abnahmeprotokoll

Gewährleistungspflicht beachten

Veröffentlicht am
Es ist unter Juristen heftig umstritten, aber dennoch schwenken immer mehr Obergerichte auf eine Linie: Wird in einem Abnahmeprokokoll eine vom Bauvertrag abweichende Gewährleistungsfrist angegeben, so ist die Frist des Abnahmeprotokolls maßgeblich – wenn beide Vertragsparteien das Abnahmeprotokoll unterzeichnen. Das jüngste Urteil wurde vom OLG Bamberg am 26. Juni 2018 – 5 U 99/15 gesprochen. Auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 9. Februar 2016, 21 U 183/15), das Kammergericht Berlin (Urteil vom 15. April 2014 – 7 U 57/13) sowie das OLG Braunschweig (Urteil vom 20. Dezember 2012 – 8 U 7/12) hatten sich entsprechend geäußert. Wenn sich die Bauvertragsparteien nach vertragsgemäßer Herstellung einer gelungenen Außenanlage zwischen Pool und...
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