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Betriebsgebäude

AfA-Wechsel unzulässig

Veröffentlicht am
Colourbox
Wer die degressive Gebäude-AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. So weit der Tenor eines BFH-Urteils (IX R 33/16). Die Idee hinter der Klage klingt grundsätzlich gut: Aufgrund der degressiven Ausgestaltung wäre es für Eigentümer von Gebäuden, die zum Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG) vorteilhaft, zunächst die degressive AfA in Anspruch zu nehmen und später auf die lineare AfA zu wechseln. Eine derartige Option hatte der BFH allerdings bereits in der Vergangenheit ausgeschlossen. Offen war aber, ob ein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer möglich ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bei...
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