Geschenke und Prämien
44-Euro-Grenze beachten
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Die 44-Euro -Grenze für Sachprämien, die Arbeitnehmern gewährt werden, gilt nur dann, wenn die Geschenke direkt am Arbeitsplatz ausgehändigt werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Gegenstand bei einem Händler bestellt und an den Mitarbeiter geliefert wird. Das ist der Tenor eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 32/16). Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, sich aus dem Angebot eines externen Lieferanten Präsente auszusuchen. Die bestellten Artikel wurden an die Arbeitnehmer verschickt, die Rechnung über stets 43,99 Euro zuzüglich Versandpauschale in Höhe von 6 Euro erhielt der Arbeitgeber. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Versandkosten dem Wert der Sachzuwendungen...
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