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Steuer- und Rechtsfragen

Mandant haftet für seinen Berater

Veröffentlicht am
Als in steuerrechtlichen und anderen juristischen Fragen nicht geschulter Mandant muss man eine Menge Vorschussvertrauen in die Kompetenz und Disziplin von Steuerberatern und Rechtsanwälten aufbringen. Nicht daran zu zweifeln, dass das, was einem geraten wird, wirklich der Wissens- und Rechtsstand ist und dem entspricht, was für einen selbst das Beste ist, ist nicht leicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun in diese Kerbe geschlagen und geurteilt, dass alle Dokumente, die der Steuerberater fristgerecht beim zuständigen Finanzamt abgibt – oder eben auch nicht –, voll und ganz dem Steuerpflichtigen zuzuordnen sind. Dass dieser den Berater in der Regel nicht sachkundig kontrollieren kann, ist für das Gericht irrelevant. Eine Änderung...
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