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Viele Gewerke – ein Schaden

Mitursächlichkeit genügt für die Haftung

Schwierig wird der Alltag des Landschaftsgärtners immer dann, wenn sich Probleme an Gewerken zeigen, an die verschiedene Unternehmer Hand angelegt haben. Wenn es in diesem Zusammenhang zu Schäden kommt, dann stellt sich schnell die Haftungsfrage.
Veröffentlicht am
Korge
Auf der Baustelle ist der Werkunternehmer nicht allein. Er ist auf Materiallieferungen angewiesen und oft muss er auf Vorgewerke aufbauen. Im weiteren Fortgang müssen dann nachfolgende Gewerke auf seiner Leistung aufbauen. Diese Verzahnung kann zu Schwierigkeiten führen. In einem Fall, der am 8. Februar 2018 vom Oberlandesgericht Hamm entschieden wurde (Az.: 21 U 95/15), zeigten sich an Wasserleitungen Leckagen aufgrund von Lochkorrosion. Das Gericht stellte mithilfe des ebenso unvermeidlichen wie unentbehrlichen Sachverständigen fest, dass für diese Lochkorrosion ein Material-/Fertigungsfehler, ein Verarbeitungsfehler beim Einbau, ein Fehler bei der Inbetriebnahme oder bei dem Betrieb der Trinkwasseranlage in Betracht kommen könnte....
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