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Steuern

Abschreibungsgrenze bleibt bei 410-Euro

Veröffentlicht am
Unternehmer müssen sich deutlich bescheidener zeigen als ihre Mitarbeiter – zumindest, wenn sie gekaufte Arbeitsmittel im Jahr der Anschaffung abschreiben wollen. Die Grenze zur Sofortabschreibung als Werbungskosten bleibt für Arbeitnehmer bei 410 € netto, auch die selbstständige Nutzung muss weiterhin gewährleistet sein. Das gilt für die Arbeitszimmereinrichtung, aber auch für Literatur und den PC. Beim Drucker allerdings gilt es, auf die Nutzungsmöglichkeit zu achten. Handelt es sich um ein Multifunktionsgerät, erkennt das Finanzamt die Abschreibung an, kann das Gerät jedoch nicht ohne Computer genutzt werden, ist es regulär abzuschreiben. GBM
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