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Rückschnitt des Überwuchses

Beziehen Sie die Nachbarn ein

Veröffentlicht am
Katrin Fischer Katrin Fischer
Ein denkbar einfacher Sachverhalt: Auf einem privaten Villengrundstück stehen diverse alte Linden, deren Äste über die Grundstücksgrenze ragen und das Nachbargrundstück und die dort befindliche Terrasse durch herabfallendes Laub, Blüten, Samen und Vogelkot beeinträchtigen. Der Nachbar fordert den Eigentümer der Linden mehrfach vergeblich zum Rückschnitt auf und lässt diesen dann durchführen. Nach Lektüre des erstaunlicherweise auch für Laien verständlichen Textes von § 910 BGB scheint insoweit alles korrekt zu sein. Linden wurden beschädigt In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 8. Februar 2018 (Az. 5 U 109/16) entschiedenen Fall hat der Eigentümer der vorgenannten Linden jedoch einen Schadensersatzanspruch gegen seinen...
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