Überwachungskameras
Wie lang dürfen Daten verwendet werden?
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Was wiegt schwerer: das Recht des Arbeitgebers auf Unversehrtheit seines Eigentums oder das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht des Arbeitnehmers? Streitgegenstand vor dem Bundesarbeitsgericht waren sechs Monate alte Bilder einer sichtbar installierten Überwachungskamera. Sie wurden als Beweis für einen Diebstahl herangezogen und waren Grundlage für eine fristlose Kündigung. Erst als der Geschäftsführer Warenschwund feststellte, wertete er die Aufzeichnungen aus und entdeckte, dass eine Verkäuferin zwar kassiert hatte, die Einnahmen jedoch nicht in der Kasse verbucht waren. Zeit spielt keine Rolle Die ersten beiden Instanzen hatten dem Arbeitgeber eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerin vorgehalten, weil er die...
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