Arbeitsunfälle
Grenzfälle sorgen für Unsicherheit
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Die Berufsgenossenschaft schaut bei Arbeitsunfällen sehr genau hin, ob die zur Verletzung geführte Tätigkeit zu den regelmäßig objektiv geschuldeten Arbeitspflichten gehört. Bei einem gemischten Aufgabenspektrum werden die einzelnen Bestandteile analysiert, eingestuft und bewertet. Das Sozialgericht Gießen stimmte in einem aktuellen Urteil diesem Vorgehen zu (Az.: S 1 U 45/16). So wurden einer Arbeitnehmerin, die beim Kehren von Herbstlaub ausrutschte und sich das Sprunggelenk brach, Entschädigungsleistungen verweigert. Als Begründung führte die BG an, dass die Frau für Reinigungstätigkeiten im Haus eingestellt worden war und diese auch regelmäßig ausübte. Am Unfalltag habe es sich jedoch nicht um eine unmittelbar betriebsbezogene...
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