Datenschutz
Es geht über das Beschäftigungsverhältnis hinaus
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Bis 25. Mai 2018 sollte in den Unternehmen der Umgang mit Daten grundlegend überdacht werden. Das neue, in allen EU-Mitgliedsstaaten geltende Gesetz zur Anpassung des Datenschutzes (DSGVO) gibt Arbeitnehmern, aber auch Datenschutzbeauftragten eine ganze Reihe von Rechtsgrundlagen, um den Schutz personenbezogener Daten durchzusetzen. Nationale Regelungen dürfen zwar ergänzend eingeführt werden, das EU-Recht gilt jedoch vorrangig. Deutschland hat in diesem Zusammenhang das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) gründlich überarbeitet, wobei § 26 BDSG n.F. mit Regelungen zum Beschäftigtenschutz im Fokus standen. Betroffen sind alle Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten." Erweitert wurde dabei auch der Begriff des Beschäftigten. Dazu zählen...
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