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Arbeit und Personal

Kündigung auch wegen 10 Euro

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt ­DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
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Auch wenn es sich „nur“ um 10 € handelt – die Entnahme von Geld aus der Firmenkasse ohne vorherige Erlaubnis recht­fertigt eine fristlose Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sah weder in dem geringen Betrag einen Grund, der Kündigungsschutzklage stattzugeben, noch in der vom Gekündigten vorgebrachten Erklärung. Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeiter, der als Verkäufer auch für die Kasse verantwortlich war, dabei erwischt, wie er am Sonntag den Laden betreten und den Betrag an sich genommen hatte. Die Rechtfertigung des Arbeitnehmers lautete, er habe das Geschäft nur betreten, um private Unterlagen zu holen. Dabei habe er bemerkt, dass er zu wenig Geld bei sich gehabt hätte. Er habe sich, so seine Erklärung, die 10e nur...
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