Arbeit und Personal
Verdachtskündigung: Arbeitnehmer hat Recht auf Anhörung
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Der Verdacht, ein Mitarbeiter könnte eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen oder sich einer Straftat schuldig gemacht haben, ist für eine außerordentliche Kündigung bereits ausreichend. Allerdings muss der Arbeitnehmer ausreichend Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Der Fall, der dem Bundesarbeitsgericht vorgelegt wurde, hatte zuvor auch schon Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigt. Ein Arbeitnehmer stand in dem Verdacht, an den Fahrzeugen seiner Kollegen die Reifen aufgeschlitzt zu haben. Die Polizei leitete Ermittlungen ein, in deren Rahmen nicht nur eine Durchsuchung bei dem Verdächtigen stattfand, sondern auch eine Videoüberwachungsanlage am Firmenparkplatz installiert wurde. Anhand deren Aufzeichnungen...
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