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Arbeit und Personal

Jahresmeldungen nicht vergessen

Veröffentlicht am
Noch bis 15. April 2008 haben Arbeitgeber Zeit, Beschäftigungszeiträume und Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte für das abgelaufene Kalenderjahr zu melden. Adressat ist die Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters. Auch Minijobber sind zu melden, für kurzfristig Beschäftigte (zum Beispiel Schüler oder Studenten) muss dagegen keine Jahresmeldung erstellt werden. Diese ist allerdings nur dann notwendig, wenn das Arbeitsverhältnis über das Jahresende hinaus bis in das neue Jahr hinein unverändert weiterbestanden hat. Wurde wegen der Beendigung oder Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses zum 31. Dezember 2007 oder aufgrund einer Änderung Abmeldung abgegeben, braucht eine Jahresmeldung nicht zusätzlich erstellt zu werden....
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