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Bauen

Baumfällgenehmigung zur Bebaubarkeit des Grundstücks

Veröffentlicht am
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat sich im Urteil vom 16.1.2008 – 8 A 10976/07 – mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zum Fällen eines geschützten Baumes beansprucht werden kann, der auf einem Grundstück steht, das bebaut werden soll. Die örtliche Baumschutzregelung sah dafür vor, dass die Fällgenehmigung zu erteilen war. Probleme ergaben sich daraus, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet wurde, als Ersatz für den umfangreichen Baumbestand auf dem Baugrundstück 21 Laub-/Obstbäume auf dem Grundstück anzupflanzen, was wegen der Grundstücksgröße allerdings nicht möglich war. Es konnten nur elf kleinkronige Bäume gepflanzt werden, sodass der Grundstückseigentümer für zehn Ersatzbäume...
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