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Auflösung eines Arbeitsvertrags

Aufhebungsvertrag ist nicht anfecht- oder widerrufbar

Veröffentlicht am
Jrgen Hls - Fotolia
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Parteien ein geeignetes Mittel sein, einen Arbeitsvertrag zu lösen, ohne Kündigungsfristen und – seitens des Arbeitgebers – Kündigungsgründe beachten zu müssen. In der Regel wird dabei eine Abfindung gezahlt, deren Höhe frei ausgehandelt wird. Doch fair muss es bei den Verhandlungen zugehen, stellte das Bundesarbeitsgericht klar. Ist das gegeben, gibt es keinen Grund, den Aufhebungsvertrag später anzufechten, selbst wenn dieser eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und keine Abfindung vorsieht, also objektiv einseitig günstig ausfällt. Eine Anfechtung müsste auf einem Grund, etwa Irrtum oder Drohung, basieren. Das BAG stellte in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen...
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