Handynutzung im Auto
Nicht anfassen!
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Dass Autofahrer das Mobiltelefon während des Fahrens nicht bedienen dürfen, macht § 23 Abs. 1a StVO deutlich: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist." Gerichte legen diese Vorschrift allerdings unterschiedlich aus. Manchen Richtern genügt es, wenn...
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