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Letztes Wort vom EuGH

Urlaubsansprüche sind vererbbar

Veröffentlicht am
Colourbox.de
In der Frage, ob Urlaubsansprüche vererbbar sind, hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsauffassung geändert. Vorangegangen waren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegte Fälle. Der EuGH hielt es für geboten, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod untergeht und die Erben eine finanzielle Vergütung vom Arbeitgeber verlangen können. Davon ist nicht nur der gesetzliche Mindestanspruch erfasst, sondern auch ein eventueller Zusatz- und Mehrurlaub für Schwerbehinderte (EuGH, Az.: C 570/16; C-569/16).Nach bisheriger Rechtsprechung kann sich ein Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht in einen Abgeltungsanspruch i. S. v. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln lassen (Az.: 9 AZR 532/11). Somit konnte er auch...
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