Urteil zur Reise- und Fahrtkostenerstattung
Belege müssen verwendet werden
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Ausgerechnet ein Betriebsprüfer der Bundesfinanzbehörde kam auf die Idee, sich die Kosten für S-Bahn- und Zugtickets zu seinen Einsatzgebieten nicht nur vom Arbeitgeber vergüten zu lassen, sondern zusätzlich in seiner Einkommensteuererklärung in Form von Kilometerpauschalen geltend zu machen. Das Finanzgericht Hamburg klärte den Beamten auf, dass Dienstreisen mit ÖPNV nur mit den tatsächlichen Kosten absetzbar sind. Auch der Arbeitgeber darf steuerfrei nur die Aufwendungen erstatten, die nachweislich getätigt worden sind (Az.: 5 K 99/16). Zwar können Fahrt- und Reisekosten grundsätzlich anstelle der tatsächlichen Aufwendungen mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel als höchste...
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