Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
BAG-Urteil zur Wiedereingliederung

Verweigerung ist zu begründen

Veröffentlicht am
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Schwerbehinderte nach den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans des behandelnden Arztes zu beschäftigen. Bei begründeten Zweifeln an der Umsetzbarkeit oder an der Belastungsfähigkeit des betreffenden Mitarbeiters darf der Arbeitgeber die Beschäftigung jedoch verweigern. Das Bundesarbeitsgericht verneinte zudem eine Schadensersatzpflicht (Az.: 8 AZR 530/17).
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
53,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: