Steuerrecht
Fahrtenbuch muss selbsterklärend sein
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Ein Fahrtenbuch muss ohne Zuhilfenahme weiterer Unterlagen oder Daten lesbar und verständlich sein. Das stellte das Finanzgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17. Januar 2008 fest. Verschlüsselungen, die nur mittels zusätzlicher Infos oder Erläuterungen durch den Urheber interpretierbar sind, sind nicht zulässig. GBM
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