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Naturschutzrecht

Baumrückschnitt

Veröffentlicht am
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen, welche das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Dies gilt nicht nur für den Außenbereich, sondern auch für die bebauten Ortsteile. Diese Regelung hat zu der Frage geführt, ob ein beabsichtigter Baumrückschnitt im bebauten Bereich ein Eingriff in Natur und Landschaft ist. Wenn nur die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds infrage kommt, kann der Baumwuchs in der Umgebung des zum Rückschnitt vorgesehenen Baumes nicht außer Acht gelassen werden, aber auch die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft. Es kann sich dann ergeben, dass der beabsichtigte Baumrückschnitt keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist, wenn der Baum für...
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