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VOB/B: Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt

Aktuelle Urteile: alte Regelung neu interpretiert

Veröffentlicht am
In DEGA 3/2018 (Webcode dega4987 ) haben wir kritisiert, dass die VOB/B in Ansehung des neuen Bauvertragsrechts keine Anpassung erfahren hat – das ist bis heute so. Dort haben wir dargelegt, dass somit die Unwirksamkeit insbesondere der wichtigen Nachtragsklauseln der VOB/B droht, wenn die VOB/B nicht insgesamt und ohne jede Änderung vereinbart oder sie gegenüber Verbrauchern verwendet wird. Obwohl diese mahnenden Worte auch von weit gewichtigeren Stimmen in der Literatur geäußert wurden, ließ sich der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss, der die VOB/B erstellt, nicht erweichen – eine Anpassung an das neue Bauvertragsrecht erfolgte nicht. Doch wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der Prophet halt zum Berg gehen. In der...
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