Diskriminierungsklage
Mobbing" triffts eher
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Ein Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei. Den entstandenen Schaden bezifferte er mit 800.000Euro . Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage vollumfänglich ab (Az.: 44 Ca 8580/18). Eine Entschädigung für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stünde dem Kläger nur dann zu, wenn eine Benachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung erfolgt sei. Menschen ostdeutscher Herkunft seien jedoch weder Mitglieder einer ethnischen Gruppe noch Träger einer einheitlichen Weltanschauung. Ein...
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