Grundstücksgrenzen
Mein Tanzbereich – dein Tanzbereich
Die Älteren von uns erinnern sich: Neben dem Satz „Mein Baby gehört zu mir" blieb vor allem die Unterscheidung zwischen „meinem Tanzbereich" und „deinem Tanzbereich" von dem in Dauerschleife wiederholten Film „Dirty Dancing" in Erinnerung. Während wir Jungs in der Tanzschule uns durchaus etwas von der Coolness Johnnys abschneiden wollten, hätten wir es dennoch gern gehabt, wenn wir etwas mehr in den Tanzbereich der Mädels hätten übertreten dürfen. Im Garten gilt eigentlich ähnliches: Manchmal würde man ganz gern die Grenzen des eigenen Grundstücks etwas verschieben, um die eigenen Wünsche realisieren zu können. Manchmal sind die Grenzen vielleicht auch gar nicht so bekannt.
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In dem Sachverhalt, den das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden hatte (Urteil vom 26. Oktober 2016 - 3 U 64/14), sollte der Landschaftsgärtner unter anderem einen Torbogen mit Mauer, einen Freisitz und einen Pkw- und Müllcontainerstellplatz errichten. Die Bereiche wurden abgestimmt, die konkreten Grundstücksgrenzen aber nicht aufgezeigt. Das Problem war, dass der Auftraggeber diese offensichtlich nicht wirklich kannte. Später stellte sich heraus, dass die vereinbarten Werke zumindest zum Teil auf dem Nachbargrundstück errichtet worden waren. Der Unternehmer sollte sie entfernen. Auftraggeber sollte Grenzen kennen Der Auftraggeber stellte sich dabei auf den Standpunkt, der Auftragnehmer hätte den Grenzverlauf selbst feststellen...
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