Arbeit und Personal
				
					 
		BAG klärt betriebsbedingte Kündigung
- Veröffentlicht am
 
Kündigungsgründe werden in der Regel in zwei Kategorien eingeteilt. Die Person beziehungsweise das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers stellt dabei einen deutlich abgrenzbaren Bereich dar, die betriebliche Situation einen weiteren. Betriebsbedingte Kündigungen liegen grundsätzlich dann vor, wenn ein Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt werden kann. Das, so stellte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 13. März dieses Jahres klar, ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Unternehmen reorganisiert wird. Damit einher gehen häufig neue Konzepte, die den einen oder anderen Arbeitsplatz oder auch ganze Tätigkeitsbereiche entbehrlich machen. Gliedert ein Unternehmer beispielsweise eine Abteilung aus („Outsourcing“), um die...
			- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
 - Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
 - Alle Heftartikel auch online lesen
 
0,- EUR / 2 Monate
				danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
		- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
 - Monatlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
 - Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
 
0,- EUR / 2 Monate
				danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
		
				Mehr zum Thema:
			
			
			
		Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
						
						Normal
						
						
					
				Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
 document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
		
		
			
			
				
					
						
				
			
			
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
				Noch  Tage in 2025!
			
			
			
				Abo-Vorteil
			
			Dialog geöffnet
					100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


