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Arbeit und Personal

BAG klärt betriebsbedingte Kündigung

Veröffentlicht am
Kündigungsgründe werden in der Regel in zwei Kategorien eingeteilt. Die Person beziehungsweise das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers stellt dabei einen deutlich abgrenzbaren Bereich dar, die betriebliche Situation einen weiteren. Betriebsbedingte Kündigungen liegen grundsätzlich dann vor, wenn ein Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt werden kann. Das, so stellte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 13. März dieses Jahres klar, ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Unternehmen reorganisiert wird. Damit einher gehen häufig neue Konzepte, die den einen oder anderen Arbeitsplatz oder auch ganze Tätigkeitsbereiche entbehrlich machen. Gliedert ein Unternehmer beispielsweise eine Abteilung aus („Outsourcing“), um die...
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