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Steuern

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzter Immobilie

Veröffentlicht am
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesfinanzministerium eine Abfuhr erteilt und dessen Nichtanwendungserlass zum Vorsteuerabzug beim Erwerb und erheblichen Umbau von gemischt genutzten Gebäuden abgelehnt (Schreiben vom 22. Mai 2007). Damit wird die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Zunächst ist zu beurteilen, ob es sich bei Umbaumaßnahmen um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand handelt. Dritter Abgrenzungspunkt ist die Frage, ob das Gebäude insgesamt neu erstellt wurde. Parallel dazu sind Vorsteueraufwendungen danach zu differenzieren, ob sie dem Gebäude selbst zuzurechnen sind, oder ob sie in dem Bereich der Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch der Immobilie fallen. Handelt es sich um Aufwendungen für das Gebäude,...
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