Steuern
Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer
- Veröffentlicht am
Sofern ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im Vorjahr die Grenze von 17500 € nicht überstiegen hat, sind Kleinunternehmer von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Zweite Bedingung ist, dass der Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr 50000 € unterschreitet. In der Regel betrifft das Existenzgründer oder Nebenerwerbsselbstständige. Die haben dank dieser Regelung bereits zu Beginn eines Jahres Klarheit darüber, ob sie Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen müssen oder nicht (BFH, Az.: V B 164/06).GBM
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