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Steuern

Musterklagen des Bundes der Steuerzahler

Veröffentlicht am
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde eine neue Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung eingeführt. Demnach muss jeder Steuerpflichtige für eine Auskunft mindestens 100 € Gebühr bezahlen. Dagegen klagt der Bund der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 3 K 722/08 S). Ein weiteres Musterverfahren geht in eine neue Runde. Nachdem die Verfassungsklage des BdSt gegen den inzwischen zur Dauersteuer mutierten Solidaritätszuschlag ohne weitere Begründung abgewiesen wurde, geht der Verein nun erneut gegen die ehemals für den Aufbau Ost zweckgebundene Steuer vor. 2008 fällt der Soli zum 13. Mal an. GBM
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