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Vertragsrecht

Werkvertrag mit VOB

Veröffentlicht am
Für einen Werkvertrag gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Jedoch können die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich die Beziehungen nach der VOB richten. Wird die VOB verändert, kommt eine gerichtliche Inhaltskontrolle infrage. Diese ist auch dann möglich, wenn nur geringfügige inhaltliche Abweichungen vorliegen. Die Auffassung hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 10. Mai 2007 – VII ZR 226/05 – vertreten. In dem konkreten Fall war vertraglich § 16 VOB/B verändert worden. Danach sind vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen Leistung zu zahlen. Vertragsgemäß kann dafür vereinbart werden, dass vom Auftragnehmer eine Bürgschaft für diese Ab-schlagszahlungen zu...
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