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Steuern

Werbungskostenansatz auch bei Zahlung durch Dritte

Veröffentlicht am
Das Finanzgericht Hamburg (Az.: IX R 45/07) hatte sich mit einer interessanten Frage zu beschäftigen. Eine Mutter übernahm die Kosten für die Erhaltung eines Gebäudes, für das ihre Kinder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten und korrekt versteuerten. Können diese die durch einen Dritten – der Mutter – geleisteten Aufwendungen für die Immobilie in ihrer Steuererklärung steuermindernd ansetzen? Die Richter bejahten und begründeten ihre Antwort ausführlich. So seien die Aufwendungen nicht nur im Fall des abgekürzten Zahlungsweges dem Steuerzahler zurechenbar, sondern auch, wenn ein Dritter im eigenen Namen für den Steuerzahler einen Vertrag schließt und folgerichtig auch die von ihm geschuldete Zahlung leistet. Dieses Vorgehen...
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