Vertragsrecht
Vertragsstrafe für verspätete Leistung
- Veröffentlicht am
Bei Abschluss eines Werkvertrags war vereinbart worden, dass der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Erbringung in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hatte. Wenngleich sich aus der Höhe des Tagessatzes keine Bedenken ergaben, war die Vertragsstrafenvereinbarung doch unwirksam. Der Leistungstermin war nämlich verbindlich vereinbart worden; und die Ausführungsfrist sollte nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen verlängert werden. Es war unangemessen, dass die Vertragsstrafe auch dann fällig werden sollte, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht verschuldet hatte (BGH vom 6. Dezember 2007 – VII ZR 28/07).Dr. O.
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


