Steuern
Bewirtungskosten: Konkreten Anlass angeben
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Besprechung“ und ähnlich knappe Angaben als Anlass für eine geschäftlich veranlasste Bewirtung ist nicht ausreichend konkret. Die Richter des Finanzgerichts München erteilten der üblichen Praxis eine Absage und stellten klar, dass damit der Nachweis betrieblicher Aufwendungen nicht erbracht wird. Sollen die Kosten für Geschäftsessen steuermindernd geltend gemacht werden können, muss der Einladende detaillierte Aussagen zum Inhalt der Treffen machen. Daneben sind Ort, Tag sowie die Teilnehmer anzugeben und der Beleg ist vom Bewirtenden zu unterschreiben. GBM
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