Arbeitgeber
Besteht Informationspflicht zur Entgeltumwandlung?
Die Tatsache, dass ein Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge („Betriebsrente”) anbietet, bedeutet nicht zwangsläufig, dass er auch Vermögensberater ist und als solcher in die Haftung genommen werden kann. Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich selbst über individuelle Auswirkungen von Entgeltumwandlung informieren. Zwar haben Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht, doch diese erfasst keine detaillierte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung.
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Auf die Vorfreude folgte die Enttäuschung Das Bundesarbeitsgericht hatte das letzte Wort nach einem über drei Instanzen währenden Streit, in dem ein Rentner Schadenersatz von seinem Arbeitgeber verlangte, weil dieser ihn nicht im Vorfeld aufgeklärt hatte, dass sein Ertrag nicht brutto = netto entsprechen würde. Nachdem er gut zehn Jahre mittels Entgeltumwandlung 35.000 Euro angespart und damit ein Plus von 5.000 Euro erzielt hatte, ließ er sich die Summe als Einmalbetrag auszahlen – und zeigte sich verärgert darüber, dass er 8.000 Euro Steuern sowie 1.250 Euro Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen sollte. Drei Monate, nachdem im Unternehmen die Betriebsrente eingeführt wurde, wurde das GKV-Modernisierungsgesetz, das auch...
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