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Corona und die Urlaubsreise

Was dürfen Arbeitgeber, welche Ansprüche haben Mitarbeiter?

Können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern untersagen, in Corona-Risikogebiete zu reisen? Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie sich nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne begeben müssen?
Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGARechts- und Steuerexpertin
Gina Bronner-Martin 
Aktuelle Tipps gibt DEGARechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin Privat
Schuldhaftes Handeln: keine Lohnfortzahlung Grundsätzlich haben Arbeitgeber weder das Recht zu erfahren, wo ihre Arbeitnehmer Urlaub machen, noch haben sie eine Möglichkeit, die Reise zu verhindern. Jedoch haben sie das Recht zu erfahren, ob sich Mitarbeiter während der letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu Personen hatten, die unter Infektionsverdacht stehen oder infiziert sind. Mehr noch, Arbeitgeber haben die Pflicht, diese Angaben einzuholen, um Beschäftigte zu schützen. Im Zweifel kann der Arbeitgeber einen negativen Test verlangen, bevor der Betroffene nach dem Urlaub in den Betrieb zurückkehren darf. Wird der Test verweigert, kann der Arbeitnehmer in häusliche Quarantäne geschickt werden –...
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