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Arbeit und Personal

Keine SV-Nachzahlung für mehrfach beschäftigte Minijobber

Veröffentlicht am
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg erlöste nun Unternehmer von einer langjährigen Rechtsunsicherheit. Mit Urteil vom 13. September 2007 stellten die Richter fest, dass Arbeitgeber grundsätzlich nicht in der Vergangenheit angefallene Sozialbeiträge zu entrichten haben, wenn ihre minijobbenden Arbeitnehmer noch weitere Beschäftigungen ausüben und damit die 400-Euro-Grenze überschreiten. Es fallen unter diesen Umständen zwar Versicherungsbeiträge an, der Tatbestand der Versicherungs- und damit Beitragspflicht aber gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Sozialversicherungsträger dies verbindlich festgestellt hat. Nachzahlungen drohen damit nicht, selbst, wenn der Arbeitgeber Kenntnis vom Überschreiten der Verdienstgrenze hatte. GBM
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