Arbeit und Personal
Keine SV-Nachzahlung für mehrfach beschäftigte Minijobber
- Veröffentlicht am
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg erlöste nun Unternehmer von einer langjährigen Rechtsunsicherheit. Mit Urteil vom 13. September 2007 stellten die Richter fest, dass Arbeitgeber grundsätzlich nicht in der Vergangenheit angefallene Sozialbeiträge zu entrichten haben, wenn ihre minijobbenden Arbeitnehmer noch weitere Beschäftigungen ausüben und damit die 400-Euro-Grenze überschreiten. Es fallen unter diesen Umständen zwar Versicherungsbeiträge an, der Tatbestand der Versicherungs- und damit Beitragspflicht aber gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Sozialversicherungsträger dies verbindlich festgestellt hat. Nachzahlungen drohen damit nicht, selbst, wenn der Arbeitgeber Kenntnis vom Überschreiten der Verdienstgrenze hatte. GBM
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


