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Arbeit und Personal

Praktikanten haben Anspruch auf Bezahlung

Veröffentlicht am
Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte einzusetzen, liegt nahe. Meist sehr gut ausgebildet – oft mit akademischem Abschluss – sind sie motiviert und engagiert im Job. Allerdings muss bei Praktikumsverhältnissen der Ausbildungsaspekt im Vordergrund stehen. Erbringen die meist unterbezahlten, oft sogar ohne Entlohnung arbeitenden Kollegen dieselbe Leistung wie normale Arbeitnehmer, haben sie auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden – und verwendete in seiner Urteilsbegründung sogar die Begriffe „Lohnwucher“ und „Sittenwidrigkeit“. Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Unternehmen eine Praktikantin für ein sechs Monate dauerndes Praktikum ein und stellte eine Übernahme in...
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