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Von Mitarbeitern verursachte Schäden

Mitarbeiter haften in seltenen Fällen

Fehler lassen sich nie vollständig vermeiden, nicht im Privatleben, nicht im Berufsalltag. Während nach Bagatellschäden zügig zur Tagesordnung übergegangen wird, stellt sich bei größeren, kostspieligen Schäden zu Recht die Frage nach der Haftung und somit nach der anteiligen Übernahme des Schadens durch den verursachenden Mitarbeiter.
Veröffentlicht am
Wenn der Mitarbeiter die falschen Gehölze bestellt hat, ist zu klären, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht.
Wenn der Mitarbeiter die falschen Gehölze bestellt hat, ist zu klären, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht.Tjards Wendebourg 
Ein Merkmal des GaLaBaus ist, dass Fehler schwer rückgängig zu machen sind. Eine falsche Lieferung kann wieder abgeholt, eine fehlerhafte Rechnung zurückgezogen werden, wurde aber eine Leistung ausgeführt, ist eine Korrektur schwierig bis unmöglich. Ein Baum kann bekanntlich nur einmal gefällt, die Bearbeitung einer Rasenfläche nicht im Nachhinein rückgängig gemacht werden, bearbeitete Bodengelege sind an anderer Stelle kaum mehr einsetzbar. Nicht jeder Fehler kann und soll vom Arbeitgeber „bestraft" werden. Es wäre mehr unredlich, würden die Risiken des Geschäftslebens auf die Mitarbeiter abgewälzt, die Chancen aber vom Eigentümer genutzt werden. Ein solches Verhalten wirkt sich auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit,...
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