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Gerichtsurteil mit Tragweite

Augen auf bei Mängelrügen

Ein aktuelles Urteil zum Mängelrecht ist Anlass, um einmal einen Schnellkurs dazu abzuhalten. Denn ein Bau ohne Mängel ist fast nicht vorstellbar.
Veröffentlicht am
privat
Man müsste meinen, dass daher die Parteien mit dem Mängelrecht besonders gut umgehen können. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 19. September 2019 (8 U 74/18), das seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) am 2. Dezember 2020 (VII ZR 235/19) rechtskräftig ist. Anlass für einen Schnellkurs im Mängelrecht. Dass ein Mangel dann gegeben ist, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Leistung von der vereinbarten Leistung abweicht, müssen wir sicherlich nicht vertiefen. Dies ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, regelmäßig dann der Fall, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden. Stellen wir uns nun ein Bauvorhaben vor, bei dem genau das...
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