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Mengenänderungen und Auswirkungen auf Preise

Es wird immer mehr!

Basis einer Preisanpassung ist nicht nur der Mengenansatz, sondern können auch Eingriffe des Auftraggebers sein. Doch was gilt, wenn sich Mengen ohne bewussten Eingriff ändern?
Veröffentlicht am
Korge
Es ist schon erstaunlich, wie oft die Baubeteiligten denken, es sei eine Preisanpassung nach den Grundlagen § 2 Abs. 3 VOB/B möglich. Nach der landläufigen Meinung scheint das einzige Einfalltor der Mengenansatz zu sein – ganz egal, warum dieser sich verändert. Nun formuliert die VOB/B tatsächlich, dass für die über 10 % hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren sei (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Kommt es zu einer über 10 % hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes, ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge zu erhöhen. Bei der Mindermenge erfolgt dann jedoch noch eine Überprüfung, ob nicht durch andere...
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