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Betriebsfahrzeuge

Geht’s auch ohne Fahrtenbuch?

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist Pflicht für alle kleinen und mittleren Betriebe, die die speziell für sie geschaffenen Vorteile von § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und/oder Sonderabschreibungen – in Anspruch nehmen wollen. Eine der Voraussetzungen ist, dass das Fahrzeug nur oder fast ausschließlich geschäftlich verwendet wird. Konsens ist ein betrieblicher Nutzungsanteil von mindestens 90 %. Diese Fakten gilt es beweiskräftig zu dokumentieren.
Veröffentlicht am
Virrage Images/Shutterstock
Gängige Praxis ist die detaillierte handschriftliche Aufzeichnung aller Fahrten. Doch der Bundesfinanzhof hat deutlich gemacht, dass er auch andere Möglichkeiten sieht, den Vorschriften gerecht zu werden (BFH, Az.: III R 62/19). Welche genau, hat er allerdings nicht verraten, sondern diese Frage zurückgegeben an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. § 7g (1) EStG: Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt...
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