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Zum Kommentar „Bäume beschädigen erlaubt" in DEGA 7/2021, S. 7

Das BGH-Urteil ist keine Erlaubnis zum Baumfrevel

Zum Kommentar von Tjards Wendebourg „Bäume schädigen erlaubt“ meldete sich Klaus Feckler, einer unserer Rechtsexperten, kritisch zu Wort. Dies und die Replik des Kommentators lesen Sie hier.
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 „Diese undifferenzierte 
Darstellung könnte 
‚Baumfrevler‘ zu einem 
solchen Verhalten einladen – was wir alle nicht 
möchten.“ Klaus Feckler
„Diese undifferenzierte Darstellung könnte ‚Baumfrevler‘ zu einem solchen Verhalten einladen – was wir alle nicht möchten.“ Klaus Feckler privat
Lieber Tjards, dass Nichtjuristen oder solche, die sich mit dem speziellen Rechtsgebiet nicht auskennen, gerne einmal pauschal Gerichtsurteile und deren Verfasser kritisieren, ohne sich hiermit differenziert befasst zu haben, ist nichts Neues. Da genügen schon wenige aus dem Zusammenhang gerissene Worte, um die empfindliche Seele des Populisten hochkochen zu lassen. Dass die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2021 (Az. V ZR 2345/19) zu dem Selbsthilferecht des §910 Abs. 1 BGB gerade in der grünen Branche nicht erfreut aufgenommen werden würde, war deshalb ebenso zu erwarten wie die Kommentare, welche mich selbst diesbezüglich erreicht haben. Auch Du, lieber Tjards, hast in Deinem Kommentar auf Seite 7 der Juli-Ausgabe...
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