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Prozess wegen Farbabweichungen

Wenn man schwarz sieht, ist es gut!

Die Menschen werden ja immer empfindlicher und penibler. Wenn etwas nur geringfügig von dem abweicht, was man sich vorher (oder vielleicht sogar erst jetzt) vorgestellt hat, ist das Geschrei sofort groß. Dies gilt auch bei bauhandwerklichen Leistungen. Da kann es noch so viele zulässige Toleranzen geben – es muss exakt so sein, wie der Bauherr es sich gewünscht hat.
Veröffentlicht am
G. Korge
In einem vom Oberlandesgericht Bamberg (Beschlüsse vom 16.Oktober 2018 und 28. November 2018 – 3 U 117/18) verhandelten Fall, in dem der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres die Rechtskraft der Entscheidung bestätigt hat, erwischte es einen Dachdecker. Dieser sollte schwarz glasierte Tondachziegel eines bestimmten Herstellers liefern und hiermit das Dach decken, was er im Jahr 2012 auch erledigte. Drei Jahre später im Jahr 2015 meinte sein Kunde, die Ziegel seien nicht mehr schwarz (genug). Es schimmere rote Farbe durch. Nach einem aufwendigen selbstständigen Beweisverfahren mit einem Haupt- und zwei Ergänzungsgutachten erhob der Kunde Klage auf Zahlung eines Kostenvorschusses für die vollständige Neueindeckung des Dachs....
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