Spenden nach Hochwasserkatastrophe
Hinweise zu Spendenbelegen
Spenden wirken sich bis zu maximal 20 % der gesamten Einkünfte steuermindernd aus. Dazu muss die Spende an eine gemeinnützige Organisation fließen. Das Finanzamt erkennt auch Spenden an unmittelbar von der Flutkatastrophe betroffene Städte und Gemeinden an.
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Für Spenden bis zu 300 € genügt ein Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis. Bei größeren Beträgen ist eine Spendenbestätigung erforderlich. Hilfsorganisationen senden diese meist zu Beginn des folgenden Jahres zu. Für Spenden in die von der Flut betroffenen Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern ist eine Sonderregelung in Kraft. Bis zum 31. Oktober 2021 gilt der vereinfachte Spendennachweis per Einzahlungsbeleg, Überweisungskopie oder Kontoauszug unabhängig von der Spendenhöhe. Die Regelung gilt nur für Spenden, die auf ein Hochwasser-Sonderkonto einer anerkannten Organisation fließen. Belege gut aufheben!
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