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Ständig Ärger mit zu niedrigen Aufbauhöhen

Diese Fälle landen immer wieder auf unserem Schreibtisch: Der Landschaftsgärtner soll einen Belag auf einer unterbauten Fläche, beispielsweise auf Balkonen, Laubengängen oder auf einer Tiefgaragendecke herstellen. Bei Beginn der Arbeiten wird aber festgestellt, dass die Aufbauhöhen für den Belag einschließlich der unter den Platten oder dem Pflaster liegenden Materialien (Bettung, Stelz- oder ähnliche Lagerkonstruktionen) und der notwendigen Entwässerungseinrichtungen (Rinnen, Dränage etc.) nicht ausreichend sind, um eine den Vorgaben und/oder den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistung zu erbringen.
Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler. 
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler.  privat
Nachdem an der darunterliegenden Baukonstruktion des Hochbaus (Beton der Tiefgaragendecke, Dämmund Abdichtungslagen etc.) regelmäßig nichts mehr geändert werden kann und auch die Anschlusspunkte an den Hochbau (Türöffnungen, Austritte etc.) zwingend sind, wird dann regelmäßig irgendeine „Sonderlösung“ gesucht und gefunden. Teilweise werden „nur“ die eigentlich notwendigen Schichtstärken (für Bettung, Dränlage etc.) reduziert, teilweise wird einfach irgendetwas gebastelt. „Sonderlösungen“ nicht anerkannt Selbst wenn die Ausführung dann irgendwie funktioniert, was bei weitem nicht immer der Fall ist, wird sie einer fachkundigen Überprüfung regelmäßig nicht standhalten und spätestens dann als mangelhaft beanstandet. Häufig stellt sich dann...
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