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Regressforderungen

Wer zahlt was bei Unfall eines Mitarbeiters?

Wird ein Mitarbeiter arbeitsunfähig, müssen Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten. Wurde die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht, ist zunächst die Schuldfrage zu klären. Denn davon hängt ab, wer zu welchen Anteilen zahlt. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, sind ein paar Grundkenntnisse vorteilhaft.
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 Gerade beim Einsatz von Technik kann es zu Unfällen kommen. Die Schuldfrage bestimmt, wer für die Kosten aufkommt.
Gerade beim Einsatz von Technik kann es zu Unfällen kommen. Die Schuldfrage bestimmt, wer für die Kosten aufkommt. shutterstock.de/Robert Kneschke
GaLaBau ist ein personalintensives Gewerbe. Verglichen mit anderen Branchen ist die Zahl der Mitarbeiter, bezogen auf den Umsatz, relativ hoch. Wird ein Mitarbeiter arbeitsunfähig, fallen aufgrund der Lohnfortzahlung unverändert Kosten an. Die körperlich anspruchsvolle Tätigkeit kann zu Situationen führen, in denen ein Büromitarbeiter noch arbeiten kann, ein Gärtner dagegen arbeitsunfähig wird. Bei Ausfall aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, den Betroffenen für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Für die Leistung wird vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verursacht hat (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG) und dass das Arbeitsverhältnis...
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