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Die E-Rechnung

Mehr als nur ein PDF

Seit November 2020 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend – allerdings nur für Firmen, die für öffentliche Auftraggeber des Bundes und untergeordnete Behörden arbeiten. Länder und Kommunen können abweichende Regelungen treffen. Es schadet jedoch nicht, sich auch als Betriebsinhaber, der Privatkunden bedient, mit dem Thema E-Rechnung schon einmal zu befassen.
Veröffentlicht am
 Beispielrechnung
Beispielrechnung KS21
Die E-Rechnung betrifft zunächst einmal nur die Unternehmen, die für das Bundesland Bremen, den Bund und untergeordnete Bundesbehörden arbeiten“, sagt Oliver Räpple, Projektmanager beim Branchensoftware-Hersteller KS21. „Zwar besteht in den meisten Bundesländern derzeit keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung (Ausnahme: Bremen seit 27. November 2020). Allerdings steht es öffentlichen Auftraggebern in vielen Ländern frei, jetzt schon eine Verpflichtung vertraglich zu vereinbaren.“ Wann ist eine Rechnung überhaupt eine elektronische Rechnung? Auch hier kann Räpple Auskunft geben: „Eine Rechnung als PDF zu schicken oder eine Rechnung im Papierformat einzuscannen, hat nichts mit einer E-Rechnung zu tun.“ Diese zeichnet sich...
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