Mahnwesen
Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs
- Veröffentlicht am
Wer eine Leistung erbracht hat und dafür einen finanziellen Ausgleich beansprucht, bekommt häufig Probleme, wenn der sogenannte Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht zu dem erwarteten Termin nachkommt. Dabei werden die rechtlichen Regelungen aber vielfach von beiden Parteien verkannt. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass derjenige, der eine Rechnung versendet, folgenden Text darin aufnimmt: „Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte bis zum …“. Bei dem angegebenen Datum handelt es sich aber lediglich um ein Zahlungsziel, es hält ein Angebot zu einer Stundung des verlangten Betrags zu dem genannten Termin, das der Schuldner stillschweigend annehmen kann. Dann ist es für ihn nicht nachteilig, wenn er erst zu dem...
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